Regress für Reisemängel – wie viel ist der Schaden wert?
Reisemangel ist nicht gleich Reisemangel. Nicht jede Beanstandung löst einen Regressanspruch gegen den Reiseveranstalter aus. Ob und wie viel sie von dem Geld, das sie für die Reise gezahlt haben, zurück bekommen, kommt ganz auf den individuellen Fall an. War der Mangel besonders gravierend, kann gegebenen falls ein Anspruch auf die gesamte Summe bestehen. Üblich ist zur Kompensation eines verdorbenen Urlaubstages eine Pauschale von etwas fünfzig Euro. Dabei kommt es aber auch auf die persönlichen Verhältnisse des Anspruchsstellers an. So wird beispielsweise berücksichtigt, wie hoch das Einkommen ist. Auch fliesst in die Entscheidung mit ein, wie nötig man die Erholung gehabt hätte, was sich etwa an Hand des ausgeübten Berufes ermitteln lässt. Wer einen besonders stressigen Job hat darf einen höheren Schadensersatz erwarten als etwas eine Hausfrau. Worauf man sich nicht einlassen muss, ist eine Gutschrift für eine andere Reise. Zum einen, weil das Vertrauen in den Veranstalter nach einem verdorbenen Urlaub erschüttert sein dürfte, zum anderen, weil die Kompensation zeitnah erfolgen soll, und nicht erst ein Jahr später.Ungefähre Werte, was man erwarten darf, enthält eine spezielle Liste, in die alle zum Thema ergangenen Urteil eingearbeitet sind und die Gerichtspraxis widerspiegeln. Grosse Abweichungen von diesem Massstab sind nur bei besonders krassen Fällen zu erwarten, ansonsten muss man damit rechnen, dass sich das Gericht, sofern es zur Verhandlung kommt, an diesen Werten orientiert. Andere Regeln gelten übrigens für Ferienwohnungen, da hier ein anderes Rechtsgebiet relevant ist als bei Reisen, nämlich das Mietvertragsrecht.
Man sollte allerdings, auch wenn man der Auffassung ist, der Mangel sei besonders schwer, nicht voreilig die Reise abbrechen. Sieht das Gericht die Sache später anders, bleibt man auf den Reisekosten für die Heimfahrt sitzen. Auf jeden Fall müssen sie vorher dem Veranstalter Gelegenheit geben, dem Mangel abzuhelfen. Dazu hat er ein Anrecht. Vereiteln sie diese Möglichkeit, stehen die Chancen auf Schadensersatz schlecht.
jetzt kommentieren? 23. Juni 2008
