Tagesarchiv für den 27. Juni 2008

Urlaub für immer – im Alter ins Ausland

Endlich in Rente, werden sich viele denken. Zeit im Überfluss, mit der richtigen Vorsorge auch genug Geld, die Gelegenheit endlich alles zu tun und nachzuholen, was man während des Berufslebens nicht machen konnte. Wer dann an einem grauen kalten Novembertag aus dem Fenster sieht, dem fällt vielleicht das erste Mal auf, dass er jetzt nicht nur zeitlich und finanziell, sondern auch örtlich völlig unabhängig ist. Kein Arbeitsplatz hält einen am Ort, die Kinder sind lange erwachsen. Statt also im Lande auf den fernen Sommer zu warten, überlegt sich so mancher Pensionär, ob er nicht dauerhaft dorthin geht, wo immer gutes Wetter herrscht und das Leben vielleicht sogar noch etwas günstiger ist.Gesagt, getan, aber vorher benötigt man auch bezüglich der Finanzen und Versicherungen grundlegende Informationen, damit es am Ziel nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Problemlos ist es im Großen und Ganzen, innerhalb der europäischen Union den Wohnort zu wechseln – Freizügigkeit für alle Bürger ist schließlich eine der wesentlichen Errungenschaften der EU. Die Rentenzahlungen erhält man in jedem Mitgliedsstaat der EU genauso wie in Deutschland. Ein Antrag genügt, dann wird die Rente in die Wahlheimat überwiesen. Besondere Kosten fallen dafür nicht an außer gegebenenfalls für die Umrechnung in einer andere Währung, falls das Mitgliedsland den Euro noch nicht eingeführt hat. Dies hängt aber von der dortigen Bank ab.

Unnötig ist es auch, in Deutschland einen Wohnsitz zu behalten, innerhalb der EU wird jeder so behandelt, als sei er im jeweils als Wohnsitz gewählten Staat ein Inländer.

Ähnlich problemlos erhält man sich auch den Krankenversicherungsschutz. Ganz ohne zusätzlichen Aufwand kann man bei seiner bisherigen Kasse Mitglied bleiben. Einen Unterschied gibt es auf Grund internationaler Abkommen im Leistungskatalog. Der deutsche Standard gilt nur im Inland – ansonsten richtet sich der Schutz nach den Gesetzen des Gastlandes. Sollte dort Leistungen wegfallen, auf die man großen Wert legt oder die man dringend benötigt, ist an eine Zusatzversicherung zu denken.

In einem Nicht-EU-Land hängt der Versicherungsschutz von entsprechenden Abkommen der Länder untereinander ab. Gibt es kein Abkommen, bleibt eine private Krankenversicherung als Alternative. Gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung. Innerhalb der EU bleibt der Versicherungsschutz bestehen, außerhalb nur im Falle eines Abkommens.

Auch ein Finanzamt gibt es leider in jedem Land der Erde. Steuern muss man daher auch in der Wahlheimat zahlen. Unter das ausländischen Steuerrecht fällt man dann, wenn man dort länger als ein halbes Jahr seinen Lebensmittelpunkt unterhält. Hat man noch ein Einkommen in der Heimat, hängt es von entsprechenden Abkommen ab, wo diese versteuert werden müssen.

Ob man im Süden allerdings günstiger lebt als zu Hause, ist nicht immer gesagt. Besonders attraktive Gastländer haben inzwischen ein hohes Preisniveau erreicht. Wer aber bereit ist, etwas außerhalb des Mainstreams zu siedeln, kann auch in dieser Hinsicht Vorteile genießen.

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Perfekter Versicherungsschutz im Urlaub

Damit die kostbaren Urlaubswochen nicht durch ungeplante Zwischenfälle zu einer Katastrophe werden, sind manchen Reisende etwas zu vorschnell, wenn ihnen der Reiseveranstalter entsprechende Versicherungen verkaufen will. Viele setzen ihre Unterschrift unter Verträge, die eigentlich viel zu umfangreich und teuer sind. Auch hier lässt sich Geld sparen, wenn man die richtigen Risiken abgedeckt und überflüssige Teile außen vor lässt. Gerade Kombi – Versicherungen enthalten oft Unnötiges und der scheinbar günstige Gesamtpreis kann sich schnell als zu teuer erweisen.Was man abschließen sollte, ist eine Versicherung, die die Kosten eines Reiserücktritts abdeckt. Ein Rücktritt ist zwar grundsätzlich immer möglich, aber leider nicht immer kostenlos. Bei sehr kurzfristigen Stornierungen kann der volle Reisepreis fällig werden. Ist man versichert, übernimmt die Gesellschaft diese Kosten abzüglich einer Eigenbeteiligung, deren Höhe von der gezahlten Prämie abhängt. Wer jetzt aus einer Laune heraus seine Reise storniert, hat nun aber noch lange nicht automatisch Versicherungsschutz. Nur bestimmte Anlässe gelten als relevant und führen zur Kostenübernahme. Eine ernste Erkrankung gehört natürlich dazu, ebenso ein Todesfall bei einem nahen Angehörigen. Ist man Opfer einer Naturkatastrophe, muss man die gebuchte Reise ebenfalls nicht bezahlen. Gleiches gilt, falls man zwischen Buchung und Reiseantritt arbeitslos wird und dies nicht selbst verschuldet hat. Umgekehrt verhält es sich genauso: findet man zwischen Abschluss und Reise einen neuen Job, kann dies ebenfalls zum Rücktritt berechtigen.

Unverzichtbar ist eine Krankenversicherung, ganz unabhängig davon, ob man hier gesetzlich oder privat versichert ist. Kassenpatienten sind zwar bei Reisen in der europäischen Union krankenversichert, aber sie müssen zum einen die Behandlungskosten vorlegen und erhalten nur den Betrag zurück, der in Deutschland für die Leistung abrechenbar ist. Ein Extra – Police benötigt man auf jeden Fall für einen eventuell notwendigen Rücktransport. Diese Kosten zahlt die Kasse keinesfalls. Außerhalb der EU ist eine Reisekrankenversicherung ohnehin obligatorisch, da dort kein heimatlicher Schutz greift. Manche Kreditkartenunternehmen haben eine solche Versicherung übrigens mit im Leistungskatalog, wenn man die Reise mit Karte bezahlt.

Eine Versicherung für das Reisegepäck scheint zwar wichtig zu sein, nur sind die Bedingungen in der Regel so gefasst, dass ein Versicherungsschutz nur selten greift. Sinnvoller ist es, keine wertvollen Dinge mit zu nehmen und auf sein Gepäck gut auf zu passen.

Für Reisen mit dem eigenen Wagen empfiehlt sich ein entsprechender Schutzbrief, der Pannen und Unfälle abdeckt.

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Souvenirs und der Zoll

Wer eine Reise unternimmt kommt selten ohne das eine oder andere Mitbringsel wieder nach Hause. Ganz davon abhängig, wo man seinen Urlaub verbracht hat, locken im Vergleich zur Heimat oftmals günstige Preise für bestimmte Waren, die leicht dazu verführen können einen Vorrat anzuschaffen. So ist Gold in Ägypten besonders preiswert zu haben, in den USA kauft man Jeans um ein vielfaches billiger ein als in Deutschland. Erst recht reizt es Dinge zu kaufen, die bei uns gar nicht oder nur sehr schwer auf zu treiben sind. Bevor man den Koffer voll packt, sollte man jedoch an eine Sache denken, damit der Schnäppchenkauf nicht nachträglich zum Reinfall wird, nämlich der deutsche Zoll. Abgabenfrei dürfen nämlich nach wie vor nur bestimmte Menge eingeführt werden, wenn sie aus einem Land einreisen, dass kein Mitglied der europäischen Union ist.Habt man die erlaubte Höchstmenge einer Ware überschritten, ist man verpflichtet ohne Aufforderung den Zollbeamten davon in Kenntnis zu setzen. Also antwortet man auf die klassische Frage, ob man etwas zu verzollen habe, in diesem Fall mit Ja. Wie hoch die fällige Abgabe wird, hängt vom Wert der eingeführten Sachen ab. Gut beraten  ist man die Kaufquittungen aufzuheben und bei sich zu tragen. An Hand des Beleges kann der Zollbeamte die Abgaben errechnen, da er den Kaufpreis als Wert der Ware zu Grunde legt. Wer bei Einkauf clever war, hat sich eine niedrigere Quittung ausstellen lassen, als er tatsächlich bezahlt hat. Realistisch sollte der Betrag jedoch sein, damit der Betrug bei der Grenzkontrolle nicht auffliegt. Fehlt eine Quittung, wird der Wert geschätzt, was in der Regel zu Ungunsten des Reisenden ausgeht.

Übersteigt der Wert nicht den Betrag von dreihundertfünfzig Euro kommen Pauschalsätze zur Anwendung, die zum einen die Abwicklung erheblich schneller machen und zum anderen gegenüber einer konkreten Berechnung günstiger ausfallen. Ist ihr Souvenir mehr als dreihundertfünfzig Euro wert, kommt die Pauschalierung nicht zur Anwendung und es wird nach dem so genannten Zolltarif abgerechnet. Zahlen muss man übrigens sofort. Kann man das nicht, bleiben die Sachen beim Zoll bis man sie auslösen kann.

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