Tagesarchiv für den 02. Juli 2008

Resturlaub – diese Regeln gelten

Fast jeder kennt das Problem: der Urlaubsantrag wird abgelehnt oder die gewünschte Dauer gekürzt. Der Grund ist meist betrieblich bedingt, die meisten Firmen arbeiten mit einer extrem knappen Personaldecke, die Unvorhergesehenes nur dann kompensieren kann, wenn die Arbeitnehmer auf Urlaubstage verzichten oder gar Überstunden machen. Allzu oft bleibt dann am Jahresende noch eine erkleckliche Anzahl von Urlaubstage übrig, die in Anspruch zu nehmen sie übers Jahr keine Gelegenheit ergeben hat. Wie damit umzugehen ist, ist oft nicht klar. Aber es gibt hierfür Regeln, an die sich auch ein Arbeitgeber zu halten hat, egal wie die Auftragslage oder der Krankenstand gerade ist; aber auch der Arbeitnehmer kann nicht beliebig mit diesem so genannte Resturlaub verfahren.Dabei muss man sich den Sinn des Urlaubsanspruches klar machen. Er dient dazu, sich von der Arbeit zu erholen und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Aus diesem Grund darf man auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers während des Urlaubs nicht anderswo arbeiten, da dies dem Zweck dieser vom Arbeitgeber bezahlten freien Tage zuwider laufen würde. Genau darum kann man Urlaubstage auch nicht nach belieben „ansparen”. Der Grundsatz lautet, dass alle Urlaubstage im Laufe des Kalenderjahres zu nehmen sind. Daher sollte man wenn irgend möglich, den gesamten Anspruch nach Möglichkeit auf brauchen.  Urlaubstage ins neue Jahr mitzunehmen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und auch dann nur bis Ende März des Folgejahres. Diese Regel nimmt auf betriebliche Belange Rücksicht, ändert aber nichts daran, dass der Urlaub grundsätzlich genommen werden muss. Wird der Urlaub trotzdem nicht genommen, verfällt der Anspruch. Eine Auszahlung ist ebenfalls nicht möglich, da dies gesetzlich verboten ist.  Eine Mitnahme ist ohnehin nur dann möglich, wenn dringende Gründe eine andere Entscheidung nicht zulassen. Das hängt auch von der eigenen Position im Betrieb ab. Je wichtiger ihre Arbeitskraft ist und je unverzichtbarer ihr Fachwissen, desto eher kann der Arbeitgeber ihre Urlaubsanträge abschlägig bescheiden, jedoch nur bis zur maximalen Frist Ende März. Dann gibt es keine Begründung mehr ihnen den Urlaub vor zu enthalten, sondern die betrieblichen Belangen haben dann zurück zu stehen.

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Eine Weltreise auf dem Frachtschiff

Eine Weltreise – für viele Menschen ein Traum, den sie sich gerne erfüllen wollen.Ob ein Pauschalangebot aus dem Reisebüro oder selbst geplant mit den eigenen Wunschzielen, per Schiff oder per Flugzeug oder gar als Work&Travel mit Bus und Bahn durch die verschiedensten Länder: Möglichkeiten gibt es diverse. Ihnen allen gemein ist ein nicht unbedeutender Aufwand von Zeit und Geld, der es oft verbietet, sich diesen Traum zu erfüllen.

Wem es nicht unbedingt auf die Bequemlichkeit und die Rundumbetreuung eines modernen Reiseschiffes ankommt, dem bieten Frachtschiffreisen eine günstige Möglichkeit, sich die Welt anzusehen. Viele Reedereien bieten Privatpersonen die Gelegenheit, an Bord ihrer Frachtschiffe die Meere zu bereisen und Ziele anzusteuern, die fernab jeder Touristenmetropole liegen. An welchen Häfen wie lange angelegt wird, erfährt man bei der Buchung der Reise. Ein Aufenthalt kann sowohl nur wenige Stunden als auch mehrere Tage dauern, je nachdem, ob nur Fracht gelöscht oder auch neue aufgenommen wird. Nur in seltenen Fällen ist der Aufenthalt so kurz, dass ein Landgang nicht möglich ist.  Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Reiseroute und auch die Häufigkeit und der zeitliche Rahmen der Aufenthalte nicht verbindlich sind, sondern von verschiedenen Faktoren- wie der Abwicklung beim Zoll und der Wetterlage-  beeinflusst werden.

Da es nur wenige Gäste auf einem Frachtschiff gibt, werden die Tage auf See zum großen Teil in der Gemeinschaft der Besatzung verbracht. Dazu gehört eine Beteiligung an den täglichen Pflichten wie kochen und Geschirr abräumen, und für die eigene Kabine ist der Gast in den meisten Fällen ebenfalls selber zuständig. Jedoch kommt auch die Entspannung nicht zu kurz, denn die für den Gastbetrieb vorgesehenen Hochseeschiffe sind oftmals mit eigenem Pool, einer kleinen Bibliothek und diversen medialen Produkten ausgestattet. Weiter bietet eine solche Reise die Möglichkeit, einen Einblick in einen interessanten Beruf zu erhalten und sich die Geschichten der Besatzung anzuhören.

Die Weltreise mit einem Frachtschiff bietet sich aus diesen Gründen vor allem für Personen an, denen nicht in erster Linie das Ziel, sondern auch die Reise wichtig ist, denn der Großteil der Zeit wird an Bord und nicht an Land verbracht. Dafür erhält der Gast einen ganz besonderen Blick auf die bereisten Länder, der Pauschalurlaubern meist verwehrt bleibt und kann die Zeit an Bord ganz ungestört genießen.

Vor der Buchung sollten sich Interessierte über das Verfahren im Krankheitsfall informieren, da auf Frachtschiffen kein Bordarzt vorhanden ist. Auch die Frage der Reiserücktrittsversicherung und der verbindlich angebotenen Leistungen sollte im Voraus geklärt werden, damit der Urlauber auf der Reise keine unangenehmen Überraschungen erlebt. Ferner sollte ein genügend großer Zeitrahmen zur Verfügung stehen, für den Fall, dass sich eine Weiterfahrt um ein oder zwei Tage verzögert.

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