Wer mit dem Auto sein Urlaubsziel ansteuert, sollte vor Antritt der Reise nicht nur das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit überprüfen und es richtig beladen, sondern sich auch über die geltenden Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen des Reiselandes informieren.In Deutschlands Nachbarländern muss vergleichsweise langsam gefahren werden. So gilt beispielsweise in den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, und auf der Autobahn ist 120 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt- wer zu schnell fährt, den erwarten hohe Bußgelder.
Neben den Tempolimits sollten auch andere Vorschriften beachtet werden die in Deutschland nicht gelten. Neben Österreich, Ungarn und Dänemark fordern 14 weiter Länder grundsätzlich das Fahren mit Licht Pflicht. Bei einem Verstoß wird die Urlaubskasse zwischen 15 und 70 Euro leichter.
Auch Alkohol am Steuer wird geahndet. Vor allem in östlich liegenden Ländern sind die Gesetze strenger als in Deutschland. In Polen sind noch 0,2 Promille zulässig, in Kroatien, Tschechien und Rumänien dagegen muss der Fahrer absolut nüchtern sein.
Ebenfalls verboten ist in nahezu allen europäischen Ländern telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, eine Zuwiderhandlung wird mit unterschiedlich hohen Bußgeldern bestraft.
Bisher wurden Knöllchen gerne einfach weggeworfen, da ausländische Verkehrsteilnehmer nach der Ausreise aus dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde, nicht mehr haftbar waren. In diesem Jahr trat jedoch ein neues Gesetz in Kraft, welches den Einzug des Bußgeldes durch das Heimatland regelt. In jedem Fall wird das Verwarngeld fällig, wer es jedoch erst in seinem Heimatland zahlt, muss zusätzlich auch die anfallenden Verwaltungsgebühren tragen.
Meist bleibt es auch im Urlaub vor allem bei Strafen durch falsches Parken. Sofern diese direkt bezahlt werden, kann die Reise ungestört fortgesetzt werden. Wenn es aber doch zu einem Unfall kommt, sollten einige Dinge beachtet werden. Grundsätzlich gleicht das Vorgehen dem bei einem Unfall im eigenen Land. Die Daten des anderen Fahrers und das Kennzeichen des Wagens sollten festgehalten werden, ebenso die Namen anwesender Zeugen. Bei größeren Blechschäden sollte die Polizei gerufen und die Namen der Beamten notiert werden. Sofern eine Kamera mitgeführt wird, ist es sinnvoll, die Schäden an beiden Autos zu fotografieren und eine Gesamtaufnahme des Unfallortes zu machen. Dadurch kann verhindert werden, dass der Unfallgegner Schäden anmeldet, die nicht vom Unfall herrühren. Nahezu alle deutschen Versicherer bieten Ansprechpartner im Ausland an, die bei Verständigungsproblemen vermitteln und auch in Rechtsfragen weiterhelfen. Ein europäischer Unfallbericht, auf dem alle wichtigen Daten Platz haben, kann schon vor der Reise im Handschuhfach untergebracht werden. Er erleichtert den Ablauf im Notfall erheblich und verhindert, dass etwas vergessen wird.
Beim ADAC und beim TÜV können für viele Reiseländer die wichtigsten Informationen in kompakter Form eingeholt werden.
18. Juli 2008
Das Angenehme kann auf Sprachreisen mit dem Nützlichen verbunden werden. Für nahezu jede Sprache werden entsprechende Reisen mit attraktiven Urlaubszielen angeboten. Urlaub in den schönsten Regionen der Welt verleben, neue Menschen kennen lernen und dabei gleichzeitig die Bildung erweitern ist die Idealvorstellung von dieser Form der Weiterbildung.Wer sich diesen Wunsch in allen Belangen erfüllen und keine Abstriche machen möchte, sollte sich vorab sehr gut informieren. Nicht alle Anbieter halten ihre Versprechungen! In jedem Fall sollte ein Vertrag mit dem Reiseanbieter existieren, der den Umfang des Unterrichts, die Größe der unterrichteten Gruppe, die Freizeitaktivitäten und die Unterbringung regelt. Durch den Vertrag können bei Nichteinhaltung zugesicherter Leistungen Regressansprüche leichter geltend gemacht werden.
Je nach Intensität des in den Urlaub integrierten Sprachkurses variiert die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden zwischen 15 und 30. Jedem Teilnehmer sollte vor Antritt der Reise bewusst sein, dass eine Sprache während eines Urlaubes nicht umfassend erworben werden kann. Ein Sprachurlaub bietet sich vielmehr dann an, wenn die Sprache des Urlaubslandes bereits einigermaßen beherrscht wird und die Teilnahme an einem in den Aufenthalt integrierten Sprachkurs der Auffrischung dienen soll. Vor Ort können die eigenen Sprachkompetenzen dann durch aktives Sprechen überprüft und erweitert werden.
In den meisten Fällen wird dem Urlauber eine Unterbringung bei einer Gastfamilie angeboten. Zwar ist dies verhältnismäßig günstig, jedoch sollte der Sprachreisende sich gut überlegen, ob er diese Form der Unterbringung möchte. Oftmals entspricht die Größe des Zimmers nicht den Vorstellungen, auch muss meist das Bad mit der fremden Familie geteilt werden und es gibt wenig Mitspracherecht bei den gemeinsamen Mahlzeiten. Gerade für erwachsene Teilnehmer ist diese Form des Aufenthalts deshalb oft wenig attraktiv. Renommierte Reiseunternehmen bieten gegen einen Aufpreis gerne auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension an. Außerdem stellen sie an die Gastfamilien hohe Ansprüche, kontrollieren regelmäßig die Unterkünfte und führen im Anschluss an den Urlaub Befragungen der Gäste durch. Dadurch gewährleisten sie ein hohes Niveau des Aufenthalts. Bei trotzdem auftretenden Beschwerdegründen sollte der Reisende sich schon am Urlaubsort direkt an den Reisebegleiter wenden.
Ebenfalls sollte überprüft werden, ob die pauschale Buchung des Aufenthalts inklusive der An- und Abreise wirklich günstig ist. Bei vielen Anbietern kann der Sprachkurs separat gebucht werden, durch die selbständige Buchung des Fluges und der Unterkunft kann oftmals einiges eingespart werden. Die Urlaubsorte, in welchen die Kurse stattfinden, werden nicht selten auch von günstigen Airlines angeflogen, und in der Nebensaison sind Hotels günstiger.
Es lohnt durchaus, sich im privaten Umfeld umzuhören bevor eine Entscheidung für einen Anbieter getroffen wird. Oftmals haben Bekannte oder Verwandte schon einmal eine Sprachreise unternommen und können davon berichten. Die gemachten Erfahrungen könnten durchaus ausschlaggebend sein; außerdem können hier auch wertvolle Anregungen und Tipps eingeholt werden.
Weiterführende Informationen bietet auch das Heft „Sprachen Lernen” der Stiftung Warentest, das im November 2007 erschien, oder das nächste Reisebüro.
18. Juli 2008