Timesharing als Alternative zu eigenem Ferienhaus
Vielerorts können Urlauber sich in eine Ferienanlage einkaufen und sich somit ein Nutzungsrecht sichern. Diese Angebote werden ihnen gerne bereits nach der Ankunft am Flughafen oder am Strand unterbreitet, in der Hoffnung, die entspannten Touristen unterschreiben den Vertrag ohne das Kleingedruckte genau zu lesen. Sicherlich ist das Angebot, für eine oder mehrere Wochen im Jahr ein festes Urlaubsdomizil zu haben sehr verlockend, dennoch sollte Vorsicht walten. Nicht immer sind die Angebote seriös.Für ein Timesharing an einer Ferienanlage muss der Kunde sich mit einem gewissen Betrag einkaufen, darüber hinaus wird meist eine monatliche Miete fällig. Als Gegenleistung dafür darf die Unterkunft an einem bestimmten und vorher festgelegten Zeitraum im Jahr ohne weitere Kosten genutzt werden.
In manchen Fällen entwickelt sich das auf den ersten Blick günstige Angebot jedoch zur Kostenfalle, da die laufenden Kosten auf das Jahr gerechnet teurer zu Buche schlagen als es ein gebuchter Urlaub täte. Dazu kommt die Einschränkung hinsichtlich der Auswahl des Urlaubsorts, denn bei Timesharing-Modellen ist der Tausch des Aufenthaltsorts nur in den Fällen möglich, in denen der Anbieter über eine Hotelkette verfügt. Zudem ist ein Tausch meist mit einer zusätzlichen finanziellen Leistung verbunden und muss rechtzeitig beantragt werden. Diese Aspekte sollten vor einer Vertragsbindung unbedingt bedacht und auch durchgerechnet werden, spontan sollten die Angebote nicht angenommen werden! Zwielichtige Anbieter gewähren den Kunden zudem nur kurze Rücktrittsfristen und kein Kündigungsrecht. Timesharingverträge laufen jedoch sehr lange, der Kunde ist dann teilweise über Jahrzehnte an den Vertrag gebunden.
Daneben gibt es jedoch seriöse Anbieter, die als Gegenleistung für die finanziellen Aufwendungen des Kunden eine gepflegte und gut gelegene Anlage zur Verfügung stellen und auch spontane Tauschwünsche umzusetzen versuchen. Für Urlauber, die ihren Urlaub gerne jedes Jahr an demselben Ort verbringen, ist ein solches Angebot mittelfristig eine lohnende Investition, sofern der Anbieter mit Bedacht ausgewählt und das in Frage kommende Objekt vorher angesehen wurde. Blind sollte sich der Kunde in keinem Fall auf einen solchen bindenden Vertrag einlassen.
jetzt kommentieren? 28. Oktober 2008
