Botschaften können schnelle Hilfe leisten
Manche Situationen im Urlaub erfordern unterstützende Hilfe. Vor allem wenn wichtige Dokumente geklaut werden oder ein plötzlicher Krankheitsfall eintritt, kommen viele Touristen nicht alleine zurecht. Botschaften können da die richtige Anlaufstelle sein.Deutsche Botschaften gibt es in über 200 Ländern, sie sind Ansprechpartner für Touristen und in dem Land lebende Deutsche. Dabei helfen die Botschaften jedoch keineswegs bei allen Problemen. Für Ersatztickets kann nur die Airline oder der Reiseveranstalter sorgen. Auch beim Verlust von Kreditkarten oder Barschecks haben Botschaften keinen Handlungsspielraum. Jedoch können die Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummern helfen und bei Verständigungsproblemen auch Dolmetscher benennen.
Die Aushändigung von Ersatzdokumenten für die Rückreise dagegen fällt in die Obliegenheit von Botschaften oder Konsulaten. Zuerst muss der Verlust jedoch bei der örtlichen Polizei dokumentiert werden. Die Ersatzdokumente, durch die eine Rückreise nach Deutschland möglich wird, gelten nur für drei Tage. Der erste Weg nach der Rückkehr sollte demnach ins Amt führen um für dauerhaften Ersatz zu sorgen.
Die Botschaft handelt auch in Fällen von Gewalt oder höheren Einflüssen. Sobald eine Evakuierung notwendig ist, leitet sie alle notwendigen Schritte ein. Für Flüge und Unterkünfte müssen die Betroffenen nicht selber sorgen.
Darüber hinaus bietet die Botschaft auch dann Hilfe an, wenn Deutsche im Ausland straffällig werden. Sie vermittelt einen guten Rechtsbeistand und sorgt für die Inkenntnissetzung der Angehörigen im Heimatland.
Wer die Botschaft aufsucht, sollte jedoch keine Wunder erwarten. Die Prämisse ist in jedem Fall die Hilfe zur Selbsthilfe, in den meisten Fällen, wie eben verlorenen Unterlagen, muss der Tourist alle Gänge selber erledigen. Auch finanzielle Engpässe überbrückt die Botschaft nur in ganz seltenen Fällen. Dieses Überbrückungsgeld wird dann gewährt, wenn der Urlauber nicht an sein eigenes Geld herankommt und auch keine Möglichkeit hat, welches zu leihen. Das Geld muss in voller Höhe bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zurückgezahlt werden.
jetzt kommentieren? 30. Dezember 2008
