Aufgepasst bei Autoreisen im Ausland

18.Juli 2008

Wer mit dem Auto sein Urlaubsziel ansteuert, sollte vor Antritt der Reise nicht nur das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit überprüfen und es richtig beladen, sondern sich auch über die geltenden Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen des Reiselandes informieren.In Deutschlands Nachbarländern muss vergleichsweise langsam gefahren werden. So gilt beispielsweise in den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, und auf der Autobahn ist 120 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt- wer zu schnell fährt, den erwarten hohe Bußgelder.

Neben den Tempolimits sollten auch andere Vorschriften beachtet werden die in Deutschland nicht gelten. Neben Österreich, Ungarn und Dänemark fordern 14 weiter Länder grundsätzlich das Fahren mit Licht Pflicht. Bei einem Verstoß wird die Urlaubskasse zwischen 15 und 70 Euro leichter.

Auch Alkohol am Steuer wird geahndet. Vor allem in östlich liegenden Ländern sind die Gesetze strenger als in Deutschland. In Polen sind noch 0,2 Promille zulässig, in Kroatien, Tschechien und Rumänien dagegen muss der Fahrer absolut nüchtern sein.

Ebenfalls verboten ist in nahezu allen europäischen Ländern telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, eine Zuwiderhandlung wird mit unterschiedlich hohen Bußgeldern bestraft.

Bisher wurden Knöllchen gerne einfach weggeworfen, da ausländische Verkehrsteilnehmer nach der Ausreise aus dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde, nicht mehr haftbar waren. In diesem Jahr trat jedoch ein neues Gesetz in Kraft, welches den Einzug des Bußgeldes durch das Heimatland regelt. In jedem Fall wird das Verwarngeld fällig, wer es jedoch erst in seinem Heimatland zahlt, muss zusätzlich auch die anfallenden Verwaltungsgebühren tragen.

Meist bleibt es auch im Urlaub vor allem bei Strafen durch falsches Parken. Sofern diese direkt bezahlt werden, kann die Reise ungestört fortgesetzt werden. Wenn es aber doch zu einem Unfall kommt, sollten einige Dinge beachtet werden. Grundsätzlich gleicht das Vorgehen dem bei einem Unfall im eigenen Land. Die Daten des anderen Fahrers und das Kennzeichen des Wagens sollten festgehalten werden, ebenso die Namen anwesender Zeugen. Bei größeren Blechschäden sollte die Polizei gerufen und die Namen der Beamten notiert werden. Sofern eine Kamera mitgeführt wird, ist es sinnvoll, die Schäden an beiden Autos zu fotografieren und eine Gesamtaufnahme des Unfallortes zu machen. Dadurch kann verhindert werden, dass der Unfallgegner Schäden anmeldet, die nicht vom Unfall herrühren. Nahezu alle deutschen Versicherer bieten Ansprechpartner im Ausland an, die bei Verständigungsproblemen vermitteln und auch in Rechtsfragen weiterhelfen. Ein europäischer Unfallbericht, auf dem alle wichtigen Daten Platz haben, kann schon vor der Reise im Handschuhfach untergebracht werden. Er erleichtert den Ablauf im Notfall erheblich und verhindert, dass etwas vergessen wird.

Beim ADAC und beim TÜV können für viele Reiseländer die wichtigsten Informationen in kompakter Form eingeholt werden.

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