Bei der Buchung von Billigflügen ist weiterhin Vorsicht geboten

20.November 2008

Bereits vor einigen Wochen wurde eine neue EU-Verordnung eingeführt, die den Airlines irreführende Lockangebote verbietet. Demnach ist Werbung mit Lockangebote, die kostenfreie oder sehr günstige Flüge innerhalb Europas versprechen, nur dann zulässig, wenn der Kunde wirklich nichts für den Flug zahlen musste. Bislang kamen jedoch zusätzlich zu dem genannten Preis für die vergünstigten Flüge noch eine Bearbeitungspauschale, Flughafengebühren, Treibstoffgebühren und zum Teil sogar Kosten für das Gepäck hinzu. Schnell wurde der Flug dadurch doppelt so teuer wie angepriesen. Verbraucherschützer gingen gegen diese Angebote erfolgreich vor und erreichten die Einführung der neuen Verordnung.Dennoch werben noch immer Fluggesellschaften mit den genannten Billigangeboten. Mit einem Verweis auf das Kleingedruckte wird sichergestellt, dass der Verbraucher auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen wird. Meist beziehen sich die Preise auf One Way-Tickets und es werden nur ausgewählte Ziele angeflogen. Darüber hinaus darf nur das Handgepäck kostenfrei mitgeführt werden, der Transport aller anderen Gepäckstücke wird berechnet. Reisende, die das Kleingedruckte trotz des Hinweis-Sternchens hinter dem Angebotspreis nicht lesen, werden bei der Buchung oft von der Höhe der Kosten überrascht. Viele Airlines berechnen zusätzlich eine Gebühr für die Zahlung mit Kreditkarte, auf die ebenfalls nur versteckt aufmerksam gemacht wird. Daher sollte nach wie vor Vorsicht bei der Buchung eines Billigflugs walten. Vor allem die Vorauswahl bestimmter Extras wie einer Reiseversicherung oder eine Platzreservierung schlagen schnell zu Buche. Diese Services werden bei der Buchung im Internet automatisch mitberechnet und müssen vom Kunden aktiv abgewählt werden- in der Regel mittels zu setzender Häkchen.

Auch Kunden, die für die Auswahl des günstigsten Flugtarifs eine Onlinesuchmaschine beauftragen, landen oftmals bei einem Billigangebot, dass sich am Ende als teures Vergnügen entpuppt. Verbraucherschützer bemängeln die schlechte Transparenz der Angebote, denn der Kunde weiß erst am Ende der Buchung, wie hoch die Kosten ausfallen. Bis die neue Verordnung von allen Airlines befolgt wird, gehen sicherlich noch viele Wochen ins Land.

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