Reisemangel ist nicht gleich Reisemangel. Nicht jede Beanstandung löst einen Regressanspruch gegen den Reiseveranstalter aus. Ob und wie viel sie von dem Geld, das sie für die Reise gezahlt haben, zurück bekommen, kommt ganz auf den individuellen Fall an. War der Mangel besonders gravierend, kann gegebenen falls ein Anspruch auf die gesamte Summe bestehen. Üblich ist zur Kompensation eines verdorbenen Urlaubstages eine Pauschale von etwas fünfzig Euro. Dabei kommt es aber auch auf die persönlichen Verhältnisse des Anspruchsstellers an. So wird beispielsweise berücksichtigt, wie hoch das Einkommen ist. Auch fliesst in die Entscheidung mit ein, wie nötig man die Erholung gehabt hätte, was sich etwa an Hand des ausgeübten Berufes ermitteln lässt. Wer einen besonders stressigen Job hat darf einen höheren Schadensersatz erwarten als etwas eine Hausfrau. Worauf man sich nicht einlassen muss, ist eine Gutschrift für eine andere Reise. Zum einen, weil das Vertrauen in den Veranstalter nach einem verdorbenen Urlaub erschüttert sein dürfte, zum anderen, weil die Kompensation zeitnah erfolgen soll, und nicht erst ein Jahr später.Ungefähre Werte, was man erwarten darf, enthält eine spezielle Liste, in die alle zum Thema ergangenen Urteil eingearbeitet sind und die Gerichtspraxis widerspiegeln. Grosse Abweichungen von diesem Massstab sind nur bei besonders krassen Fällen zu erwarten, ansonsten muss man damit rechnen, dass sich das Gericht, sofern es zur Verhandlung kommt, an diesen Werten orientiert. Andere Regeln gelten übrigens für Ferienwohnungen, da hier ein anderes Rechtsgebiet relevant ist als bei Reisen, nämlich das Mietvertragsrecht.
Man sollte allerdings, auch wenn man der Auffassung ist, der Mangel sei besonders schwer, nicht voreilig die Reise abbrechen. Sieht das Gericht die Sache später anders, bleibt man auf den Reisekosten für die Heimfahrt sitzen. Auf jeden Fall müssen sie vorher dem Veranstalter Gelegenheit geben, dem Mangel abzuhelfen. Dazu hat er ein Anrecht. Vereiteln sie diese Möglichkeit, stehen die Chancen auf Schadensersatz schlecht.
23. Juni 2008
Damit die schönsten Wochen des Jahres nicht in einer Pleite enden, sollte man sich auch bezüglich der Zahlungsmittel, die man am Urlaubsort verwenden will, gut vorbereiten. Hier sind vorab Informationen nötig, zum Beispiel darüber, welche Bezahlmöglichkeiten am Zielort überhaupt akzeptiert werden. Wer nur seine Scheckkarte dabei hat, steht möglicherweise schnell ohne Bares da, weil es vor Ort keine Geldterminals gibt oder das Zahlungsmittel im ganzen Land nicht üblich ist. Auch Gebühren sind ein wichtiges Thema, da sie zum Teil je nach verwendeter Methode ganz erheblich die das Budget strapazieren können.Auf der sicheren Seite was Liquidität angeht ist man auf jeden Fall immer mit Barem. Man kann sicher sein, dass Geld immer und überall akzeptiert wird. Ausnahmen bestehen mit Einschränkung in den USA, wo man sich mit höheren Bargeldbeträgen entweder schnell verdächtig macht oder mitunter die Zahlung nicht möglich ist. Hier ist die Kreditkarte absolut üblich und oft auch erforderlich. Im Rest der Welt wird man diese Problem eher nicht haben, im Gegenteil. Der Nachteil von Bargeld ist die Gefahr von Diebstahl beziehungsweise der Ersatzlose Verlust, da verlorenes Geld keine Versicherung ersetzt. Daher sollte man nicht allzu viel bei sich führen und wenn möglich vor Ort Nachschub besorgen. Ob man schon in Deutschland oder im Zielland umtauscht, hängt vom jeweiligen Wechselkurs ab. Innerhalb der Eurozone stellt sich die Frage ohnehin nicht, ausserhalb macht man beim örtlichen Geldwechsler meist das bessere Geschäft als bei hiesigen Banken.
Weit verbreitet ist auch die Scheckkarte beziehungsweise EC-Karte. Sie wird weltweit in über hundert Staaten angenommen, sowohl beim Einkaufen oder Essen gehen, als auch an den unzähligen Automaten. Die Gebühren sind moderat, meist 1 % der Kaufsumme. Hier sollte man auf Zusammenschlüsse von Banken achten, die ihre Kunden gegenseitig bessere Konditionen oder sogar kostenlose Abhebungen anbieten. Am besten man fragt bei seiner Hausbank nach den günstigen Alternativen im Zielland.
Da berühmte Plastikgeld in Form der Kreditkarte hat einen weltweiten Siegeszug hinter sich. Verwendet man nicht gerade eine exotische Karte, kann man damit fast überall bezahlen. Die Gebühren sind höher als bei der EC-Karte. Bares gibt es allerdings nur gegen happige Gebühren, da gibt es bessere Alternativen. In manchen Ländern braucht man auch seine Geheimzahl, da allein die Unterschrift nicht ausreicht. Also nicht vergessen, sie sich zu merken.
Die bewährte und sichere Methode im Ausland Geld mit sich zu führen ist der altbekannte Reisescheck. Besonders in Gegenden mit wenigen Geldautomaten kommt man damit mit ähnlichen Gebühren weiter wie bei Kreditkarten. Die Beträge der einzelnen Schecks sollten nicht zu hoch sein, da sie oft als Bargeldersatz verwendet werden.
Geht eine Karte im Ausland verloren, sollte man seine Bank oder die Kreditkartengesellschaft umgehend informieren, damit, falls sei gestohlen wurde oder jemand sie findet, er damit nicht das Konto leer räumen kann. Notieren sie sich also die entsprechende Telefonnummer, damit sie danach nicht lange suchen müssen.
11. Juni 2008