Einfuhr von Plagiaten wird rechtlich geahndet
09.Juli 2008
Fast überall auf der Welt werden in den Touristenzentren Waren an Ständen oder in Souvenirshops feilgeboten – darunter Markenware von bekannten Herstellern zu auffallend günstigen Preisen. Hierbei handelt es sich nicht um fehlerhafte Produkte, die als 2. Wahl vergünstigt verkauft werden, sondern um gefälschte Artikel. Auf den ersten Blick sind diese kaum von den Originalen zu unterscheiden, oftmals ist das Plagiat nur an der Verarbeitung oder einer Veränderung des Firmenlogos zu erkennen.Gerne werden diese Waren im Urlaub erworben. Doch die Fälschungen schaden der Wirtschaft und verstoßen gegen das Urheberrecht der rechtmäßig produzierenden Firmen. Weiter kommt es durch die minderwertige Qualität zu Imageschäden des angeblichen Herstellers. Der Verbraucher wähnt sich im Besitz eines hochwertigen Produktes, welches den Ansprüchen zumeist nicht genügt.
Viele Reisende sind sich nicht bewusst, dass die Einfuhr der Produkte nach Deutschland aus den genannten Gründen verboten ist, ganz selbstverständlich werden Parfums, Schuhe, Schmuck oder Kleidung im Koffer transportiert. Wenn die Mitbringsel bei einer Stichprobenuntersuchung am Flughafen jedoch entdeckt werden, droht eine Verwarnung und möglicherweise ein Bußgeld. Zu höheren Strafen bis hin zu einem Steuerstrafverfahren kommt es dann, wenn Kopien in großen Mengen zum Zweck der Weiterverteilung oder des Verkaufes wissentlich unverzollt nach Deutschland eingeführt werden. Das rechtliche Vorgehen gegen Plagiate schützt die Hersteller und in großem Maß ebenfalls den Verbraucher, denn nicht nur Konsumgüter werden gefälscht, sondern auch Ersatzteile für Kraftwagen oder elektronische Artikel, deren Funktion und Sicherheit nicht den europäischen Standards entspricht. Bei einer Nutzung der möglicherweise minderwertig gefertigten Produkte kann es zu einer Fehlfunktion kommen, die dem Endabnehmer Schaden zufügen kann. Da die Ware nicht durch eine eingetragene Firma gefertigt wurde, steht niemand für die entstandenen Kosten ein. Meist haftet am Ende der Verbraucher selbst. Die mitgebrachten Artikel werden in jedem Fall beschlagnahmt und schließlich verbrannt.
Jeder Reisende sollte sich im Vorfeld des Urlaubs über Einfuhr- und Zollbestimmungen informieren und für sich selbst abwägen, ob das Risiko die Ersparnis aufwiegt und er Produktpiraterie durch seinen Einkauf unterstützen möchte. Bedacht werden sollte hierbei auch die geringe Lebensdauer der gefälschten Produkte; die Freude an dem günstigen Mitbringsel ist oftmals schnell vorbei.
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