Grenzübertrittsdokumente für Kinder
05.Oktober 2008
Seit letztem Jahr habe einige Änderungen Einzug gehalten, was die Ausweispflicht für Kinder betrifft. Der früher allgemein anerkannte Kinderausweis wird inzwischen nicht mehr ausgegeben. Lediglich die Ausweise, die vor November 2007 ausgestellt wurden und noch nicht abgelaufen sind, behalten ihre Gültigkeit. Sofern sie sich lediglich in Deutschland aufhalten, kann auf einen Ausweis für Kinder unter 12 Jahren verzichtet werden.Trotz der offenen Grenzen in Europa müssen auch Kinder sich jedoch bei einem Grenzübertritt jederzeit ausweisen können. Eintragungen in die Ausweise der Eltern sind nicht mehr zulässig.
Für Reisen in ein Land, das außerhalb Europas liegt benötigen auch Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis. Dieser ist sechs Jahre lang gültig und wird im Bürgeramt ausgestellt. Der Kostenpunkt liegt bei acht Euro. Bei Reisen in ein Land, das nicht der EU angehört, braucht jedes Kind einen Reisepass. Dieser muss ein genormtes Lichtbild enthalten, es sollte also im Fotogeschäft darauf hingewiesen werden, dass das Bild für einen Reisepass bestimmt ist. Die Ausstellung eines Reisepasses kostet dreizehn Euro und wird ebenfalls im Bürgeramt beantragt. Auch hier beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, eine Verlängerung kann maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder bei der Reise in ein Land, das nicht der EU angehört, einen elektronischen Reisepass. Bei diesem ePass handelt es sich um einen Chip, auf dem die Daten des Kindes in elektronischer Form gespeichert sind. Darüber hinaus enthält der Chip ein Passfoto des Inhabers und die Abdrücke von zwei Fingern. Der Pass kostet 37,50 Euro und kann auch für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden. Manche Länder erkennen bei der Einreise auch die alten Kinderausweise noch an, in jedem Fall sollten die Einreisemodalitäten vor Antritt des Urlaubs geklärt werden. Nicht selten verlangen Staaten auch für einen Urlaubsaufenthalt bereits ein Visum. Dieses Dokument wird immer für eine Person ausgestellt, auch für Kinder muss daher eins beantragt werden.
Die Ausgabe von Pässen und Visen kann einige Tage dauern, deshalb sollte die Gültigkeit der Ausweise aller Reisenden bereits deutlich vor dem Urlaub überprüft werden.
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