Gurtpflicht für Kleinkinder im Flugzeug

15.Oktober 2008

Mit kleinen Kindern eine Flugreise anzutreten, ist kein leichtes Unterfangen. Vor allem bei längeren Flügen langweilen sich die Kleinen sehr, denn zum spielen und toben bleibt kein Platz. Zudem haben Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Untergebracht werden sie auf dem Schoß der Eltern, was in den ohnehin meist engen Verhältnissen des Flugzeugs zusätzliche Einschränkungen für die Elternteile bedeutet.

Zusätzlich müssen Kleinkinder laut einer neuen EU-Verordnung zusätzlich durch einen Gurt gesichert sein, der die Kinder bei Turbulenzen sicher auf dem Schoß des Elternteils festhält. Dieser Gurt wird am Gurt der Eltern befestigt und läuft um den Körper des Kindes, jedoch nicht wie der Dreipunktgurt im Auto auch über den Oberkörper, sondern lediglich über die Körpermitte. Dabei liegt er auf dem Bauch des kleinen Fluggastes und nicht auf dem Hüftknochen. Gerade bei starken Turbulenzen schneidet der Gurt deshalb in den empfindlichen Bauch ein und kann zu Quetschungen führen. Experten sehen die Nutzung des Schlaufengurts deshalb kritisch. Tests mit dem Gurt haben ergeben, dass dieser für das Kind sogar lebensgefährlich werden kann, wenn die Eltern mit großem Druck nach vorne geschleudert werden und somit das Kind erdrücken können. Der Schlaufengurt bietet keinerlei Spielraum für das Kind auf dem Schoß der Eltern. In Deutschland ist die Nutzung des Schlaufengurts daher verboten, jedoch überlagert die EU-Verordnung hier die Gesetzgebung der Bundesrepublik. Die Fluglinien raten seit Einführung des Schlaufengurts vermehrt zur Nutzung eines separaten Kindersitzes, der auf einem der Sitze befestigt werden kann. Diese Alternative bietet dem Kind die nötige Sicherheit und den Eltern zudem mehr Freiraum und eine größere Bequemlichkeit. Allerdings muss der Sitzplatz bezahlt werden. Problematisch gestaltet sich zudem, dass nicht jeder Kindersitz in jedes Flugzeug passt. Oftmals können Airlines nur sehr kurzfristig festlegen, welche Maschine für den gebuchten Flug eingesetzt wird, was den Eltern die Möglichkeit der Vorbereitung nimmt. Der TÜV plant deshalb in Kürze, eine Auflistung herauszugeben, welche Sitze für welche Maschinen geeignet sind. Damit sollen Eltern dazu angehalten werden, von der Nutzung des Schlaufengurts abzusehen und statt dessen lieber auf eine eigenen Sitzplatz für den Nachwuchs zurückzugreifen.

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