„Haben Sie etwas zu verzollen”? – was ist auf Reisen erlaubt

30.Juni 2008

Die Entstehung der europäischen Union und der gemeinsame Markt haben zwar enorme Freiheiten für den Einzelnen gebracht. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass es nach wie vor Zollvorschriften gibt, die bei der Ein,- und Ausreise zu beachten sind. Die Tatsache, dass die Grenzkontrollen weitgehend weggefallen sind, bedeutet nicht, dass man hier tun und lassen könnte was man will. Wer Pech hat, gerät ein paar Kilometer hinter der Grenze in eine Kontrolle und muss Rede und Antwort stehen. Wer mit dem Flugzeug reist, hat ohnehin schlechte Karten, sich um eine Kontrolle herum zu drücken.Wer innerhalb der europäischen Union reist und nach Deutschland zurückkehrt, hat das Recht eine bestimmte Menge an Waren ohne Formalitäten und ohne Abgaben mit zu bringen. Diesen Vorteil hat, wer mit diesen Waren keine Handel treiben will, sondern sie zur privaten Nutzung einführt. Das verbotenen Gegenstände und Waren nicht einführt werden dürfen, versteht sich dabei von selbst. Um privaten Gebrauch von gewerblicher Nutzung abzugrenzen, gibt es Richtlinien, an denen man sich orientieren kann, will man am Zoll nicht in Schwierigkeiten geraten. So fallen achthundert Zigaretten noch unter persönlichen Bedarf, genauso bis zu zehn Liter Schnaps oder gar sechzig Liter Wein. Bei Bier darf man sogar einhundertzehn Liter einführen, ohne dies gesondert begründen zu müssen. Bis zu zehn Kilo Kaffee sind ebenfalls erlaubt.

Voraussetzung ist dabei, dass man die Waren auch persönlich mitführt. Man kann also seine Freimengen nicht einfach auf eine andere Person übertragen. Auf diese Weise soll verdeckter Handel verhindert werden. Wer mehr mitbringt hat die Chance der Zollbehörde nachzuweisen, dass auch diese Menge für den privaten Bedarf bestimmt ist. Die oben genannten Mengen sind lediglich Richtwerte und keine fixen Grenzen.

Für den Handel bestimmte Waren müssen in Deutschland versteuert werden – das bedeutet vor allem, dass dafür der entsprechende Mehrwertsteuersatz an das Finanzamt abzuführen ist.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug reist, muss übrigens, sofern er kein neue Euronummernschild hat, einen Aufkleber anbringen, der auf seine Nationalität hinweist.

Benzin darf genau in der Menge einführen, die in den eigenen Tank und den mitgeführten Reservekanister passt, sofern er nicht mehr als zwanzig Liter enthält.

Ausführen darf man aus Deutschland übrigens was und soviel man will, sofern es sich nicht wiederum um gewerbliche Waren handelt. Ob man sie im Zielland auch einführen darf, hängt von den dortigen Zollvorschriften ab, über die man sich vorab informieren sollte.

Artikel gespeichert unter: Zollbestimmungen

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