Neue Geräte für Flugsicherheit kommen Reisenden zu Gute

10.November 2008

Für die Passagiere der verschiedenen Airlines hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Die Angst vor Terroranschlägen zieht große Kreise und die Sicherheitsvorkehrungen wurden stark verschärft. Zuletzt rief die mögliche Einführung von Ganzkörperscannern Empörung hervor. Diese durchleuchten beim Sicherheitscheck die Kleidung der Reisenden und zeigen ein detailgetreues Abbild des Körpers- samt aller kleinen und großen Makel. Zwar ist die flächendeckende Nutzung dieser Geräte noch nicht entschieden, dennoch wird sie bereits jetzt heiß diskutiert und als Eingriff in die Privatsphäre und Menschenrechtsverletzung aufgefasst.Auch die im Handgepäck mitgeführten Gegenstände unterliegen seit 2006 einer starken Reglementierung. Zumindest hier ist jedoch mit einer Lockerung der Gesetzte zu rechnen. Derzeit werden verschiedene Kontrollsysteme entwickelt, die sicher zwischen ungefährlichen Flüssigkeiten und Flüssigsprengstoff unterscheiden können. Das Ziel ist, diese bis April 2010 auf ein nutzbares Niveau zu bringen und an deutschen Flughäfen einzuführen. Dann wird die jetzige Regelung in Bezug auf Flüssigkeiten im Handgepäck wieder gelockert. Bis dahin jedoch müssen Flugreisende weiterhin größere Flaschen und Tiegel in dem Gepäck verstauen, das im Frachtraum der Maschine untergebracht wird. Im Handgepäck dürfen weiterhin nur Behälter mit einem Fassungsvermögen bis 100 Milliliter mitgeführt werden, die in einem durchsichtigen Beutel bei der Sicherheitskontrolle vorzuzeigen sind. Die Gesamtmenge von einem Liter darf ebenfalls nicht überschritten werden. Keinen Einfluss hat diese Änderung auf den Rest der Verbotsliste. Weiterhin nicht im Passagierraum erlaubt sind jede Art von Waffen oder Dinge, die als Waffen missbraucht werden könnten. Dazu gehören auch Sportutensilien wie Schläger und Keulen. Auch brennbare Stoffe wie Alkohol, Farben und Lacke gehören ausnahmslos in das aufgegebene Gepäck, sofern sie nicht ohnehin als Sonderfracht transportiert werden müssen. Weiter dürfen auch Gegenstände des täglichen Gebrauchs nicht im Handgepäck geführt werden, dazu gehören Nagelpfeilen, Scheren ab einer Schneidenlänge von sechs Zentimetern oder Kämme aus Metall mit einem langen Stiel.

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