Reisestornierung

07.September 2008

Es gibt viele Gründe, weshalb eine Reise doch im letzten Moment abgesagt werden muss. Krankheit, familiäre Notfälle und zusätzlich anfallende Arbeit im Job stehen auf der Liste sicherlich ganz oben. Manchmal ist jedoch auch die politische Situation im Reiseland für die Stornierung eines Urlaubs verantwortlich. Weshalb die Reise auch immer nicht angetreten werden kann: in den seltensten Fällen werden die kompletten Kosten zurückerstattet. Wer am Tag der Abreise den Urlaub nicht antritt, erhält im besten Fall noch 20 Prozent des Preises zurück, einige Veranstalter wie zum Beispiel Alltours erstatten gar nichts.Alle Anbieter halten die Reiserücktrittsbedingungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Diese sollten bei der Buchung der Reise unbedingt angesehen werden! Da es sich bei einer Reisereservierung um einen bindenden Vertragsabschluss handelt, gehören die AGBs ebenfalls zumindest in Auszügen mit den für den Urlauber relevanten Punkten in die Reiseunterlagen.

Wie hoch der Anteil der Kosten ist, den die Veranstalter bei einer Stornierung einbehalten ist bei den einzelnen Unternehmen in etwa gleich. Bei einer Absage einen Monat vor Reisedatum werden 20 Prozent des Gesamtpreises fällig, bei einer Stornierung zwei Wochen vorher schon 50 Prozent. Richtig teuer wird es bei einem sehr kurzfristigen Nichtantritt, mindestens 60 Prozent der Kosten werden nicht erstattet.

Es bietet sich daher an, für längere Urlaubsreisen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass diese nicht in jedem Fall greift sondern die Kosten nur dann abdeckt, wenn die Reise aus einem Notfall heraus nicht angetreten werden kann. Eingeschlossen sind plötzliche schwere Erkrankungen und Unfälle, die eine Reise nicht möglich machen. Auch bei einer nicht vorhergesehenen Schwangerschaft kann auf die Reiserücktrittsversicherung zurückgegriffen werden, vor allem dann, wenn das Reiseziel in einem exotischen Land liegt oder die Schwangere nicht fliegen darf. Darüber hinaus schließt diese Versicherung Fälle ein, die zu einer unerwarteten finanziellen Belastung des Urlaubers führen, wie zum Beispiel eine Beschädigung am Wohneigentum durch Feuer oder Fremdeinwirkung Dritter oder der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung.

Sofern die Reise storniert und auf die Versicherung zurückgegriffen werden soll, muss der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Reiseanbieter und der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. In den meisten Fällen ist ein Selbstbehalt von rund 25 Euro pro Person zu leisten, im Krankheitsfall verlangen manche Versicherer eine Beteiligung von etwa 20 Prozent an den Stornokosten. In jedem Fall aber ist ein Reiserücktritt mit einer abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung kostengünstiger.

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