Souvenirs und der Zoll

27.Juni 2008

Wer eine Reise unternimmt kommt selten ohne das eine oder andere Mitbringsel wieder nach Hause. Ganz davon abhängig, wo man seinen Urlaub verbracht hat, locken im Vergleich zur Heimat oftmals günstige Preise für bestimmte Waren, die leicht dazu verführen können einen Vorrat anzuschaffen. So ist Gold in Ägypten besonders preiswert zu haben, in den USA kauft man Jeans um ein vielfaches billiger ein als in Deutschland. Erst recht reizt es Dinge zu kaufen, die bei uns gar nicht oder nur sehr schwer auf zu treiben sind. Bevor man den Koffer voll packt, sollte man jedoch an eine Sache denken, damit der Schnäppchenkauf nicht nachträglich zum Reinfall wird, nämlich der deutsche Zoll. Abgabenfrei dürfen nämlich nach wie vor nur bestimmte Menge eingeführt werden, wenn sie aus einem Land einreisen, dass kein Mitglied der europäischen Union ist.Habt man die erlaubte Höchstmenge einer Ware überschritten, ist man verpflichtet ohne Aufforderung den Zollbeamten davon in Kenntnis zu setzen. Also antwortet man auf die klassische Frage, ob man etwas zu verzollen habe, in diesem Fall mit Ja. Wie hoch die fällige Abgabe wird, hängt vom Wert der eingeführten Sachen ab. Gut beraten  ist man die Kaufquittungen aufzuheben und bei sich zu tragen. An Hand des Beleges kann der Zollbeamte die Abgaben errechnen, da er den Kaufpreis als Wert der Ware zu Grunde legt. Wer bei Einkauf clever war, hat sich eine niedrigere Quittung ausstellen lassen, als er tatsächlich bezahlt hat. Realistisch sollte der Betrag jedoch sein, damit der Betrug bei der Grenzkontrolle nicht auffliegt. Fehlt eine Quittung, wird der Wert geschätzt, was in der Regel zu Ungunsten des Reisenden ausgeht.

Übersteigt der Wert nicht den Betrag von dreihundertfünfzig Euro kommen Pauschalsätze zur Anwendung, die zum einen die Abwicklung erheblich schneller machen und zum anderen gegenüber einer konkreten Berechnung günstiger ausfallen. Ist ihr Souvenir mehr als dreihundertfünfzig Euro wert, kommt die Pauschalierung nicht zur Anwendung und es wird nach dem so genannten Zolltarif abgerechnet. Zahlen muss man übrigens sofort. Kann man das nicht, bleiben die Sachen beim Zoll bis man sie auslösen kann.

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