Zollvorschriften müssen eingehalten werden

27.Oktober 2008

Nahezu jeder Urlauber bringt sich und seinen Lieben aus dem Urlaub ein Andenken mit. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um ein regionales und landestypisches Produkt oder ein kleines Schmuckstück. Diese Souvenirs dürfen in der Regel zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Es gibt jedoch Beschränkungen, welche Güter aus dem Urlaub mitgebracht werden dürfen und welche Mengen zulässig sind. Diese sollten in jedem Fall eingehalten werden, da es sonst zu empfindlichen Bußgeldern kommen kann. Einkäufe aus EU-Ländern sind grundsätzlich zollfrei, sofern sie ersichtlich für den Eigenverbrauch bestimmt sind. Waren aus Ländern, die nicht der EU angehören und Drittstaaten unterliegen dagegen strengen Einfuhrvorschriften. Bei einem Betrag unter 175 Euro dürfen die mitgebrachten Produkte zollfrei eingeführt werden, Waren bis zu einem Wert von 350 Euro werden mit 13,5 Prozent, Waren in einem höheren Wert mit 19 Prozent Umsatzsteuer verzollt.Absolutes Einfuhrverbot liegt auf vom Aussterben bedrohten und geschützten Tierarten. Diese dürfen in keiner Form aus dem Ausland mitgebracht werden, befruchtete Eier sind eingeschlossen. Andere Tierarten dürfen nur dann eingeführt werden, wenn die Tierschutz- und Gesundheitsauflagen erfüllt sind und der Halter die entsprechenden Papiere vorweisen kann. Das kann in manchen Fällen eine mehrwöchige Quarantäne nach sich ziehen.

Daneben unterliegen noch weitere Produkte einer Einfuhrbeschränkung. Plagiate dürfen in keinem Fall eingeführt werden, auch nicht in kleinen Mengen. Alle bei der Einreise entdeckten Plagiate werden dem Reisenden abgenommen, in manchen Fällen muss außerdem mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden. Die Ausrede, man habe ein Plagiat nicht als ein solches erkannt, wird nicht angenommen!

Auch Antiquitäten aus anderen Ländern sind für Reisende sehr interessant. Als Antiquität gelten dabei nur Objekte, die mindestens 100 Jahre alt sind. Diese dürfen nur bei lückenlos vorhandenen Dokumenten eingeführt werden, dazu gehören die Ausfuhrgenehmigung, Kaufnachweis und möglicherweise auch Gutachten. Zudem wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent veranschlagt.

Für hochbesteuerte Produkte gelten sogenannte Freimengen. Dabei handelt es sich um Alkohol, Zigaretten und Parfum, die bis zu einer gewissen Stückzahl zollfrei eingeführt werden dürfen.

Artikel gespeichert unter: Zollbestimmungen

Ihr Kommentar

Pflichtfeld

Pflichtfeld, anonym

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback diesen Artikel  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren


Kalender

Juli 2010
M D M D F S S
« Jun    
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  

Virtualrank Werbung

Aktuelle Artikel